Nichts Neues in PunctoGrenzgänger, oder doch?

Befasst man sich als Unternehmen nicht regelmässig mit der Grenzgänger-Thematik, kann man ein gesetzeskonformes Verhalten kaum sicherstellen. Es lohnt sich in jedem Fall die Beratung und das Wissen eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen.

Einer dieser Zollspezialisten ist die MF Fleetmanagement AG, eine Schweizer Full-Service-Leasing Anbieterin, welche sich seit dem Jahr 2015 mit viel Freude und Passion dem Thema widmet undfür betroffene Kunden Grenzgänger-Fahrzeugverzollungen durchführt.


Jelena Miljkovic, Verantwortliche Fahrzeug Verzollungen bei der MF Fleetmanagement AG

WUSSTEN SIE ZUM BEISPIEL, DASS DIE KOSTEN EINER FAHRZEUGVERZOLLUNG, AUCH GENANNT «ÜBERFÜHRUNG IN DEN ZOLLRECHTLICH FREIEN VERKEHR» BASIEREND AUF DER FAHRZEUGAUSWAHL MASSIV UNTERSCHIEDLICH AUSFALLEN?

Eine Spezialistin klärt auf Jelena Miljkovic, Verantwortliche Fahrzeug Verzollungen bei der MF Fleetmanagement AG, erläutert, dass die gängigen Kosten, hochgerechnet auf die Leasinglaufzeit, in der Regel 36–60 Monate, grundsätzlich als moderat bezeichnet werden können. Müsste man den Wegfall der privaten Nutzung, meist arbeitsvertraglich geregelt, über den Lohn kompensieren, lohnt sich eine Verzollung auf jeden Fall. Claudia Casagrande, COO des Unternehmens und passionierte «Verzollungsspezialistin der ersten Stunde» merkt jedoch an: «Wählt man jedoch das »falsche« Fahrzeug, heute oft der Fall bei Elektrofahrzeugen, PlugIn Fahrzeugen oder generell Marken/Modelle, welche nicht in der EU produziert werden und nicht mit Präferenz in die Schweiz importiert werden, fallen hohe Zusatzkosten an.» Denken Sie also zwingend schon vor/bei der Bestellung eines neuen Fahrzeugs für einen in der EU wohnhaften Mitarbeitenden an die zusätzlichen 10% Importkosten auf den Fahrzeugpreis, wenn dies nicht mit Präferenz in die Schweiz eingeführt wird.


Was bedeutet das?

Wird ein Produkt nach primärer Einfuhr in die Schweiz durch den Importeur, nachträglich in die EU «ausgeführt», kommen die Bestimmungen des Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zum Tragen. Wichtig ist zu verstehen, dass die Einfuhr in die Schweiz nicht den gleichen Gesetzen unterstellt ist, wie die «pseudomässige Ausfuhr» in die EU, welche die uneingeschränkte private Nutzung im EU Zollgebiet sicherstellt. Diese beiden «Aktionen» müssen strikte voneinander getrennt werden.


Was sind die Folgen, wenn das Fahrzeug bei «Ausfuhr» in die EU (D, F und A) nicht als zollfreie Ware gilt?

Die Verzollung an sich stellt kein Problem dar und kann problemlos, gar mittels vereinfachtem Prozess, durchgeführt werden. Jedoch fallen nebst den gängigen Kosten (Honorare, Formalitäten, Spesen, Vorauszahlung/Abrechnung EU Umsatzsteuer) 10% Importzoll an. Abhängig vom Fahrzeugpreis kann dies schnell mehrere tausend EURO ausmachen.

«Sehen Sie nicht von Grenzgänger-Firmenfahrzeugen ab, sondern holen Sie Unterstützung beim Spezialisten!»

Falls Sie als AkteurIn in einem Schweizer Unternehmen mit Grenzgänger Themen Berührungspunkte haben, lohnt sich ein unverbindlicher und kostenloser Austausch mit einem spezialisierten Full-Service-Leasing Anbieter in jedem Fall.

Nutzen Sie die Chance und nehmen Sie mit der MF Fleetmanagement AG Kontakt auf. Möchten Sie vorab mehr über das Thema erfahren, so können Sie in einem ersten Schritt auch die informative Verzollungsbroschüre anfragen.


MF Fleetmanagement AG

Flughofstrasse 37, CH - 8152 Glattbrugg

Zentrale +41 44 496 80 00

www.mf-fleetmanagement.ch

info@mf-fleetmanagement.ch



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